Cookie Richtlinie

„Diese Website verwendet Cookies“ – beim Besuch von Webseiten stoßen Internetnutzer immer häufiger auf solche Hinweise zum Datenschutz. Webseitenbetreiber kommen damit ihrer Pflicht nach, über die Speicherung nutzerrelevanter Daten aufzuklären. Laut der E-Privacy-Richtlinie der EU – allgemein bekannt als „Cookie-Richtlinie“ – ist das Speichern dieser Informationen nur erlaubt, wenn die User darin einwilligen.

Was sind Cookies und welche Daten sammeln sie?

Cookies sind Textdateien, die der Browser beim Aufrufen einer Webseite auf dem Computer des Nutzers ablegt. Sie speichern Daten zum Besuch von Websites und erhöhen damit deren Benutzerfreundlichkeit: Zum Beispiel merkt sich Ihr Browser Log-in-Daten und Spracheinstellungen, die Sie dann nicht ständig aufs Neue eingeben müssen. Dem nützlichen Aspekt gegenüber steht die Kritik, dass Cookies mit dem Datenschutz oft nicht vereinbar seien. So werden viele Cookies eingesetzt, um bestimmte Aspekte des Surfverhaltens aufzuzeichnen, worüber z. B. personalisierte Werbung im Browser möglich wird. Vor allem Tracking- und Targeting-Cookies sind Datenschützern häufig ein Dorn im Auge.

Ein Cookie enthält normalerweise eine Angabe über die Lebensdauer der Textdatei sowie eine zufällig generierte Nummer, über die Ihr Computer wiedererkannt wird. In der Regel erfolgt die Datenspeicherung von Cookies anonymisiert. Personenbezogene Daten können nur dann gesammelt werden, wenn die entsprechende Seite ein Log-in erfordert. Gut zu wissen: Die in einer Textdatei hinterlegten Daten kann allein der Webserver auslesen, der das Cookie gesetzt hat.

Das besagt die Cookie-Richtlinie der EU

In der Europäischen Union soll die Richtlinie 2009/136/EG den Schutz personenbezogener Daten bei Website-Besuchen gewährleisten und stärken. Die 2009 erlassene EU-Cookie-Richtlinie sollte spätestens im Jahr 2011 von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden – was so allerdings nicht geschah.

Die Cookie-Richtlinie sieht im Wesentlichen vor, dass die Besucher einer Website über den Einsatz von Cookies in einer leicht verständlichen Form informiert werden und der Speicherung zustimmen müssen. Cookies dürfen laut der Richtlinie nur dann ungefragt gesetzt werden, wenn sie technisch notwendig sind – also beispielsweise um einen durch den Nutzer erwünschten Dienst umzusetzen. Hierzu zählen etwa Session-Cookies zur Speicherung der Spracheinstellung, der Log-in-Daten und des Warenkorbs oder Flash-Cookies zur Wiedergabe von Medieninhalten.

Für die Anwendung der meisten Cookies benötigen Website-Betreiber jedoch eine Zustimmung der Nutzer. Das betrifft alle Cookies, die technisch nicht notwendig für das Funktionieren des Internetangebots sind. Vor allem Werbe-Cookies, die für das Retargeting genutzt werden, aber auch Analyse- und Social-Media-Cookies zählen hierzu. Die EU-Verordnung gibt allerdings nicht vor, wie die genannten Auflagen genau umzusetzen sind. Vor allem hinsichtlich der Einverständniserklärung durch Website-Besucher herrscht Ungewissheit.

Inhalte der EU-Cookie-Richtlinie

Die Europäische Union möchte mit der Cookie-Richtlinie die personenbezogenen Daten der Internetnutzer stärker schützen. Grundsätzlich unterscheidet die EU hierbei zwischen technisch notwendigen und nicht notwendigen Cookies:

  1. Technisch notwendige Cookies: Zur notwendigen Datenspeicherung gehören Cookies, die für die Funktionen einer Website zwingend erforderlich sind. Das meint etwa das Speichern von Log-in-Daten, des Warenkorbs oder der Sprachauswahl durch sogenannte Session-Cookies (die beim Schließen des Browsers gelöscht werden).
  2. Technisch nicht notwendige Cookies: Als nicht notwendige Cookies werden dagegen Textdateien angesehen, die nicht allein der Funktionsfähigkeit der Website dienen, sondern auch andere Daten erheben. Dazu zählen folgende:
  • Tracking-Cookies
  • Targeting-Cookies
  • Analyse-Cookies
  • Cookies von Social-Media-Websites

Notwendige Cookies dürfen laut Cookie-Richtlinie von Anfang an gesetzt werden, also auch ohne vorherige Zustimmung durch den Nutzer. Demgegenüber müssen Website-Besucher einwilligen, bevor die Cookies nicht notwendige Daten speichern. Somit verlangt die EU-Cookie-Richtlinie nach allgemeinem Verständnis eine sogenannte Opt-in-Lösung bei nicht notwendigen Cookies.

Das ist der Unterschied zwischen Opt-out und Opt-in:

  • Opt-out: Cookies werden von Beginn an gesetzt – die User können der Datenspeicherung erst nachträglich widersprechen.
  • Opt-in: Cookies werden nicht von Beginn an gesetzt, sondern erst, wenn der Nutzer der Datenspeicherung zustimmt.

Was kann ich tun, wenn ich Cookies nicht akzeptieren möchte?

Sie können frei entscheiden, ob Sie Cookies akzeptieren möchten. Durch Einstellung Ihres Webbrowsers können Sie den Empfang von Cookies vermeiden. In dem Menü Ihres Browsers unter Help erhalten Sie Informationen, wie die Verwendung von Cookies verhindert werden kann. Dies kann allerdings dazu führen, dass unser Service nicht in angemessener Weise funktioniert. Die erforderliche Vorgehensweise, um den Einsatz von Cookies zu verhindern, ist von dem eingesetzten Webbrowser abhängig.